14.02.2025 11:46:38
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Stromsperren-Urteil: Gebühren für Ratenzahlungen unzulässig
DÜSSELDORF (dpa-AFX) - Die Verbraucherzentrale hat vor Gericht einen besseren Schutz bei drohenden Stromsperren erstritten. So dürfen Energieversorger laut einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf bei Zahlungsrückständen keine Gebühren für Ratenzahlungen erheben, wie die Verbraucherzentrale NRW in Düsseldorf berichtete. Außerdem müssten die Unternehmen bei hohen Rückständen Ratenzahlungen für die Dauer von bis zu 24 Monaten anbieten.
Energieversorger seien verpflichtet, vor einer Stromsperre eine zinsfreie monatliche Ratenzahlung anzubieten. Das Energieunternehmen NEW Niederrhein Energie und Wasser habe hierfür allerdings Gebühren erhoben. Dagegen habe man erfolgreich geklagt (Urteil vom 13.02.2025, Az I-20 UKI 7/24), teilten die Verbraucherschützer mit.
Eine Ratenzahlungsvereinbarung gebe Betroffenen die Chance, die Stromsperre abzuwenden und den Zahlungsrückstand auszugleichen, erklärte Kolja Ofenhammer, Jurist bei der Verbraucherzentrale NRW. "Zusätzliche Gebühren für Kunden zu erheben, die bereits Schwierigkeiten haben, die Stromkosten zu bezahlen, sind da kontraproduktiv."
Bei Rückständen ist Ratenzahlung möglich
Nach Angaben der Verbraucherzentrale können Energieversorger bereits ab einem Zahlungsrückstand von zwei monatlichen Abschlägen und mindestens 100 Euro den Strom abschalten. Um Haushalte vor einer plötzlichen Stromsperre zu schützen, gebe es das Recht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung. "Damit diese bezahlbar ist, müssen Energieversorger bei hohen Rückständen Ratenzahlungen von bis zu 24 Monaten anbieten." Die NEW hatte die Dauer laut Verbraucherzentrale jedoch auf 12 Monate beschränkt. "Auch dies wurde vom OLG Düsseldorf untersagt." Das Gericht ließ eine Revision des Urteils zu.
"Das Urteil bestätigt die Rechte von Verbraucher:innen gegenüber ihrem Energieversorger und schützt sie davor, in eine plötzliche Stromsperre zu rutschen", so Ofenhammer. Menschen mit Zahlungsschwierigkeiten bräuchten konkrete Hilfsangebote, um ihre Schulden auszugleichen und keine zusätzlichen Hürden, die ihre Situation verschlimmerten. Die Verbraucherzentrale verwies in diesem Zusammenhang auf ihre Beratungsangebote bei Zahlungsunfähigkeit./tob/DP/nas

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