03.06.2025 04:11:41
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Warum kaum Bankkunden unzulässige Gebühren zurückverlangten
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Vier Jahre nach dem verbraucherfreundlichen Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zu unwirksam erhobenen Kontogebühren haben nur wenige Kunden Geld von ihrer Bank oder Sparkasse zurückgefordert. Das geht aus einer repräsentativen Umfrage des Vergleichsportals Verivox hervor. Demnach machten nur 11 Prozent der Befragten etwaige Ansprüche geltend.
Der BGH hatte im April 2021 sogenannte Zustimmungsfiktionsklauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Banken und Sparkassen für unzulässig erklärt. Nach diesen Klauseln galt die Zustimmung der Kunden etwa zu einer Änderung der Kontogebühren als erteilt, wenn sie nicht innerhalb einer bestimmten Frist aktiv widersprachen. Zahlreiche Verbraucher hatten nach dem Urteil Anspruch auf Rückzahlung unrechtmäßig erhobener Gebühren.
Mindestens 40 Prozent hätten Anspruch
"Aus früheren Studien wissen wir, dass das Girokonto allein in den drei Jahren vor dem Urteil bei mindestens 40 Prozent aller Kundinnen und Kunden teurer wurde", sagt Verivox-Geschäftsführer Oliver Maier. "Unabhängig von strittigen Verjährungsfragen hätten zumindest all diese Kunden Rückerstattungen fordern können." Dem Unternehmen sei keine einzige Bank bekannt, die schon vor dem Karlsruher Urteil die erforderliche Zustimmung der Kunden einholte.
Im Sommer 2021 hatten bei einer Verivox-Studie noch 82 Prozent der Befragten angegeben, gezahlte Gebühren zurückfordern zu wollen, falls sie darauf Anspruch hätten. Die Realität sieht laut der jüngsten Studie aber anders aus. Vier von zehn Befragten kannten das BGH-Urteil demnach gar nicht. Doch auch von denjenigen, die über die Karlsruher Entscheidung Bescheid wussten, verzichteten mehr als 80 Prozent auf mögliche Erstattungsansprüche.
Woran lag's?
Nur 34 Prozent forderten der Studie zufolge deshalb keine Rückzahlungen, weil sie nach eigener Einschätzung keinen Anspruch gehabt hätten. 23 Prozent war der Aufwand zu groß, 21 Prozent waren sich nicht sicher, ob das Urteil auch für sie gilt. 14 Prozent gaben an, die Mühe hätte sich nicht gelohnt, da es bei ihnen nicht um viel Geld ging. Und jeweils 7 Prozent hatten Angst vor einer Kündigung ihres Kontos oder einer Belastung der Geschäftsbeziehungen zu ihrer Bank.
Der BGH verhandelt heute zu einer Klage um die Rückzahlung von Gebühren der Berliner Sparkasse, die über eine Zustimmungsfiktionsklausel erhoben wurden. Diesmal steht unter anderem die Frage im Fokus, wann die Ansprüche verjähren. Ob am Dienstag schon ein Urteil fällt, ist unklar./jml/DP/zb

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