Bearbeitungsgebühren |
24.03.2025 16:54:00
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OGH kippt Kreditbearbeitungsgebühren bei BAWAG - BAWAG-Aktie fester
Die Klausel sei gröblich benachteiligend, erklärte der OGH in seiner Entscheidung. Probleme sieht der Gerichtshof bei der Art der Berechnung der Gebühren je nach Höhe des Kredits, grundsätzlich unzulässig seien Kreditbearbeitungsgebühren aber nicht. Es sei aber nicht nachvollziehbar, warum beispielsweise die Vergabe eines Hypothekarkredits in Höhe von 440.000 Euro mehr Aufwand verursachen soll als ein Kredit in Höhe von 220.000 Euro, schreibt der Gerichtshof.
BAWAG prüft Auswirkungen des Urteils
"Die BAWAG nimmt die Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zur Kenntnis und prüft die konkreten Auswirkungen des Urteils", so die Bank. Dafür habe sie eine Frist von sechs Monaten bekommen.
Die Bundessparte Bank und Versicherung in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) betonte in einer Aussendung am Montag, dass es sich bei dem Verfahren um "ein abstraktes Verbandsverfahren" handle, in dem abstrakt Klauseln beurteilt wurden, jedoch keine Aussage zu den Rechtsfolgen im Einzelfall getroffen wurden, heißt es in einer Aussendung vom Montag. Der OGH-Entscheid löse daher "keinen Automatismus auf Rückzahlung" aus, sagte Sparten-Geschäftsführer Franz Rudorfer. Dafür sei eine Einzelfallbeurteilung nötig.
VSV will auch Unterlassungsklage einbringen
Anders sehen das die Verbraucherschützer. Laut VSV müsse die Bank die Gebühren nun zurückzahlen. "Die Banken haben exorbitante Übergewinne gemacht, daher ist es nur recht und billig, dass zu Unrecht bezogene Gebühren rasch und unkompliziert an die Kunden zurückbezahlt werden", sagte Daniela Holzinger-Vogtenhuber vom VSV laut Aussendung. Auch die Arbeiterkammer (AK), die gegen BAWAG und Santander Consumer Bank geklagt hatte, will nun nach einer Lösung suchen, damit betroffene Kundinnen und Kunden "einfach und unkompliziert ihre zu Unrecht bezahlte Kreditbearbeitungsgebühr zurückbekommen", hieß es in einer Aussendung.
Für den VSV ist es mit dem OGH-Urteil allein zudem noch nicht getan. In den kommenden Tagen will der VSV eine Unterlassungsklage einbringen - zunächst gegen die BAWAG, später gegen alle weiteren großen Banken. So soll sichergestellt werden, dass die Rückforderungsansprüche der Verbraucherinnen und Verbraucher nicht verjähren. Auch Abhilfeklagen plant der VSV, sollte die BAWAG Rückzahlungen verweigern.
Im Wiener Handel gewann die BAWAG-Aktie letztlich 1,28 Prozent auf 102,50 Euro.
bel/ivn
(APA)

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