Handelsgericht |
10.06.2025 15:57:00
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STRABAG-Aktie in Rot: Neue Klage in Russland gegen STRABAG-Kernaktionäre und RBI-Tochter
Rasperia Trading Limited habe am 9. Juni eine "Erklärung zum Verbot, gerichtliche Verfahren an internationalen Gerichten und Schiedsgerichten außerhalb der Russischen Föderation einzuleiten oder fortzusetzen" eingebracht, referierte das Gerichtsregister. Als beklagte Parteien werden österreichische Kernaktionäre des Baukonzerns STRABAG und die RBI-Tochterbank in Russland genannt, als Verfahrensbeteiligte ohne eigene Forderungen wird zudem die russische Zentralbank angeführt.
RBI plante Klage gegen russischen STRABAG-Aktionär in Österreich
Während der Schriftsatz von Rasperia zunächst nicht im Register veröffentlicht wurde, erinnert dieses Vorgehen an analoge Klagen anderer international tätiger Konzerne aus Russland: So hatte Gazprom Export im Jänner 2024 etwa der österreichischen OMV Gas Marketing & Trading GmbH durch ein russisches Gericht verbieten lassen, ein Schiedsgerichtsverfahren vor dem Schiedsinstitut in Stockholm fortzusetzen. Für den Fall der Nichtbefolgung dieser Vorgabe wurde für die OMV eine Strafzahlung von 575 Mio. Euro vorgesehen.
Während die OMV in Ermangelung relevanter Vermögenswerte in Russland diese russische Gerichtsentscheidung ignorieren konnte, dürfte sich im Fall einer gerichtlichen Entscheidung zu ihren Ungunsten die Raiffeisenbank Russland hier deutlich schwerer tun. Insbesondere könnte ein gerichtliches Verbot in Russland sich auf eine geplante Klage des RBI-Konzerns gegen Rasperia in Österreich beziehen, die RBI im April für das 2. Quartal 2025 angekündigt hatte.
2 Mrd. Schadenersatz von RBI-Konto an Rasperia transferiert
Hintergrund dieser laufenden Causa ist der Konflikt zwischen dem russischen STRABAG-Aktionär und österreichischen Mitaktionären im Baukonzern. Die zumindest in der Vergangenheit offiziell vom Oligarchen Oleg Deripaska kontrollierte russische Gesellschaft Rasperia Trading Limited mit Sitz in Kaliningrad war im Zusammenhang mit EU-Sanktionen im österreichischen Baukonzern entmachtet worden und wandte sich im vergangenen August an das Kaliningrader Handelsgericht, dessen Zuständigkeit die österreichischen Beklagten anzweifelten. Dennoch entschied im Jänner das Gericht in Kaliningrad und bestätigte Ende April auch die Berufungsinstanz in St. Petersburg die Rechtmäßigkeit der Forderungen von Rasperia. Ende April wurden schließlich 1,87 Mrd. Euro Schadenersatz und Ende Mai 174 Mio. Euro Zinsen vom Korrespondenzkonto der beklagten Raiffeisenbank Russland bei der russischen Zentralbank eingezogen und gleichzeitig vom russischen Gericht auf fragwürdiger rechtlicher Grundlage Rasperias STRABAG-Aktien zum Eigentum der RBI-Tochter erklärt. Russische Urteile haben in Österreich keine bindende Wirkung, insbesondere gilt dies auch für die angeordnete Aktienübertragung.
Die russische Raiffeisenbank war von Rasperia nur deshalb geklagt worden, weil sie in einem Verwandtschaftsverhältnis zum STRABAG-Aktionär Raiffeisen-Holding Niederösterreich-Wien steht. Letztere ist Eigentümerin der Raiffeisenlandesbank Niederösterreich-Wien, die ihrerseits 25 Prozent am Mutterkonzern der Raiffeisenbank Russland, RBI, hält. Da unter den Beklagten letztlich nur die RBI-Tochterbank in Russland über Vermögen verfügt, waren russische Gerichtsentscheidungen in dieser Angelegenheit nur für die Bank von wirtschaftlicher Relevanz. Angesichts von Überlegungen des Mutterkonzerns, die russische Tochterbank zu verkaufen, galt dies insbesondere auch für das bisweilen bestehende Verkaufsverbot.
Die STRABAG-Aktie verbuchte im Wiener Handel schlussendlich Verluste von 4,66 Prozent auf 77,70 Euro.
hgh/pro
APA

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