euromicron Ausblick aus dem Geschäftsbericht
Nach Verwertung des verbleibenden Vermögens werden im ersten Schritt die Kosten des Insolvenzverfahrens beglichen und im zweiten Schritt die Masseverbindlichkeiten vorrangig befriedigt. Die danach verbleibende Masse wird quotal an die Insolvenzgläubiger ausgekehrt. Eine Abschätzung zur Quote kann derzeit nicht abgegeben werden. Die zukünftigen Aktivitäten des Insolvenzverwalters konzentrieren sich auf die weitere Verwertung des restlichen Vermögens, die Führung von Prozessen und die Abwicklung der Gesellschaft. Allen zum Bilanzstichtag zur Unterstützung der Abwicklung der euromicron AG noch beschäftigten Mitarbeiter wurde zwischenzeitlich gekündigt. Die Abwicklung der Gesellschaft wird sich voraussichtlich noch über mehrere Jahre erstrecken. Aufgrund der bereits in diesem Konzernabschluss berücksichtigten Verpflichtungen, die sich aus der Aufgabe der Going-Concern-Prämisse ergeben und der für 2020 abgeschätzten Aufwendungen aus der Abwicklungstätigkeit (u.a. Personalaufwand der Mitarbeiter bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses) wird sich im folgenden Geschäftsjahr noch ein negativer Effekt auf die fortzuführenden Aktivitäten ergeben. Sämtliche operative Tochtergesellschaften sind mit Wirkung zum 31. Januar 2020 veräußert worden und werden nur noch für den Zeitraum vom 22. Dezember 2019 bis 31. Januar 2020 in den Konzernabschluss der euromicron AG in Insolvenz einbezogen. Die sich hieraus ergebenden Ergebniswirkungen sowie Effekte aus der Endkonsolidierung sind derzeit nicht prognostizierbar.